Mit Metabo haben Sie alles Fest im Griff!
Die neue EU Richtlinie 2002/44/EC vom 6. Juli 2002 wird in Kürze europaweit zum geltenden Gesetz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, dass die verwendeten Elektrogeräte den vorgeschriebenen Vibrationsrichtlinien entsprechen.
Da die Arbeitgeber bei Nichteinhaltung der Werte haftbar gemacht werden können, herrscht zur Zeit sowohl beim Arbeitgeber, als auch beim Arbeitnehmer Verunsicherung.
Wir als erfahrener Hersteller von Elektrowerkzeugen sind mit diesem Thema bereits bestens vertraut und beschäftigen uns schon seit Jahren mit der Umsetzung der geforderten Richtlinien. Daher möchten wir Sie hier eingehend über das kommende Gesetz informieren, damit Sie erkennen, dass Sie mit den Produkten von Metabo, einer nahezu vibrationsfreien Zukunft entgegen blicken können.
Folgende Arbeitgeber sind von der Richtlinie betroffen:
Natürlich gilt das neue Anti-Vibrations-Gesetz nur für Arbeitgeber, deren Angestellte regelmäßig mit vibrierenden Geräten arbeiten müssen.
Der Arbeitgeber muss darauf achten, dass beim Arbeiten mit vibrierenden Geräten keine späteren Folgeschäden entstehen.
